coronavirus 4817450 640Ab Montag, 12. Oktober 2020, gilt im Kanton Bern eine Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Davon ist auch der TSVF, respektive die Sportanlagen der Stadt Bern und die Mehrzweckanlage Zälgli der Gemeinde Frauenkappelen betroffen.

Wir haben unsere Schutzkonzepte entsprechend angepasst. Die aktuellen Schutzkonzepte sind auf der Startseite von tsvf.ch ersichtlich.

Die wichtigsten Änderungen:

Allgemein

- Ab dem 12. Oktober gilt in allen für die Öffentlichkeit bestimmten Innenräumen eine Maskenpflicht, das betrifft auch die Innenräume von Sportanlagen. Das heisst, unter anderem im Eingangs- und Garderobenbereich muss eine Maske getragen werden. Mit dem Wechsel von Alltags- auf Sportbekleidung kann die Maske abgelegt werden. Für die Sportausübung gilt nach wie vor keine Maskenpflicht. Für Begleitpersonen sowie Zuschauerinnen und Zuschauer gilt in den Innenräumen eine Maskenpflicht. -> Im Muki-Turnen gilt die Maskenpflicht für die Begleitpersonen auch während der Turnstunde.

- Kinder sind bis zu ihrem 12. Geburtstag von der Maskentragpflicht befreit. Das gilt auch für Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können.

Garderoben, Duschen und WC-Anlagen

- Aufgrund der kantonalen Verordnung muss in sämtlichen Innenräumen eine Maske getragen werden. Mit dem Wechsel von Alltags- auf Sportbekleidung kann die Maske abgelegt werden. Für die Sportausübung gilt nach wie vor keine Maskenpflicht. 

- Im Zälgli sind nur die WC-Anlagen im UG für die Vereine zugänglich.

Merci für die Umsetzung/Besprechung mit den Kindern.

Weiterhin gute Gesundheit und viele frohe und verletzungsfreie Bewegungsstunden!

Sportliche Grüsse 

Vorstand TSVF