Beitritt Jugend

Ich gestatte meinem Kind in der Jugendabteilung vom Turn- und Sportverein Frauenkappelen mitzuturnen.

Folgende Punkte nehmen wir zur Kenntnis:

    • Unser Sohn/unsere Tochter ist gegen Unfälle, die sich im Turnbetrieb des TSVF ereignen, gemäss den untenstehenden Bedingungen versichert.

    • Ein allfälliger Austritt aus dem Verein muss schriftlich der Riegeleitung oder dem TK-Jugend mitgeteilt werden. Ansonsten werden die Jahresrechnungen weiterhin verschickt und zur Zahlung fällig.
    • Der TSV Frauenkappelen wünscht, dass die Mitglieder an mindestens zwei Wettkämpfe jährlich teilnehmen. Triftige Verhinderungsfälle werden selbstverständlich berücksichtigt. Der Verein behält sich vor, den Mitgliedern die Teilnahme an einzelnen Anlässen als obligatorisch zu erklären. Im Verhinderungsfall kann jeweils schriftlich abgemeldet werden.
    • Bildmaterial: Wir nehmen zur Kenntnis, dass unser Kind allenfalls auf Fotos von Wettkämpfen und Anlässen in der einmal jährlich erscheinenden Turnerzeitung und auf der Homepage des TSVF zu sehen ist. Dies geschieht in jedem Fall ohne dazugehörige Namensangabe und mit jeglichem Respekt. In den interaktiven Medien wie Facebook etc. verzichten wir auf Bilder der Jugend. Wer nicht will, dass Bilder von seinem Kind in der Turnerzytig oder auf dem Hompepage erscheinen, soll dies separat dem TK J&S mitteilen.

 

Jahresbeitrag, Versicherungsbedingungen und Allgemeines

Jahresbeitrag

Der Jahresbeitrag ist derzeit auf Fr. 60.00 festgesetzt. Der Verein behält sich vor, die Beiträge jeweils auf Jahresbeginn anzupassen. In diesem Jahresbeitrag eingeschlossen sind: Unkostenbeitrag für Verband und Riege, Startgelder sowie Versicherungsprämie Sportversicherungskasse-STV.


Sportversicherungskasse des STV

Die Leistungen für Unfälle im Turnbetrieb sind wie folgt geregelt:

    • Heilungskosten inkl. Spitalbehandlung allgemeine Abteilung Maximum Fr. 30'000.— in Ergänzung zu den Leistungen anderer Versicherungen
    • Zahnschäden: Maximum Fr. 8'000.— in Ergänzung zu den Leistungen anderer Versicherungen
    • Todesfall: Fr. 13'333.—
    • Invalidität: Fr. 50'000.— progressive Entschädigung
    • Brillenschäden: Maximum Fr. 1'000.— pro Fall an Reparatur bzw. Neuanschaffung. Die ersten Fr. 700.— voll, ab Fr. 701.— bis Fr. 1'300.— 50 % bis zum Maximum von Fr. 1'000.—.
    • Haftpflicht: Höchstversicherungssumme 10 Mio. Franken

Beim Muki-Turnen sind die Begleitpersonen der Kinder zu den gleichen Leistungen mitversichert.

Die SVK-STV übernimmt Heilungskosten und Zahnschäden nur in Ergänzung zu den Leistungen anderer Versicherungen. Turnunfälle sind in erster Linie der privaten Unfallversicherung oder Krankenkasse zu melden.


 


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